Die Veröffentlichung eines Leistungsbescheides über ca. 7.000,- Euronen monatlich für eine zehnköpfige Familie hat im Internet ziemlichen Aufruhr verursacht. Inzwischen müssen sich etliche Blogger und alternative Seiten auf Anzeigen und Klagen gefasst machen, diesmal 'privat' von einer Anwaltskanzlei.
Zunächst eines: Die Veröffentlichung von Klarnamen, Adressen etc. ist natürlich nicht OK, nicht nur, weil es nicht erlaubt ist. Es sollte doch mehr darum gehen, was in unserem Staat mglw. falsch läuft, als darum, ein paar individuelle Opportunisten zu verfolgen. Die von unseren Rattenfängern nach Europa gelockten Menschen aus allen möglichen, oft künstlich geschaffenen, Krisengebieten sind oft heute schon in mancher Hinsicht Opfer, und werden vermutlich in Zukunft noch mehr Opfer werden, wenn sie irgendwann von ihren Gönnern wie heisse Kartoffeln fallen gelassen werden. Dass es auf dieser Seite auch viele Täter gibt ist dazu auch kein Widerspruch.
Aber jetzt zu dem aktuellen Fall:
Leipziger Medienrechtsanwälte vertreten Bornaer Familie bezüglich der Veröffentlichung eines Leistungsbescheids des Landkreises Leipzig
Zitat
Rechtsanwälte gehen gegen rechtswidrige Beiträge in Internet, Social Media und WhatsApp-Gruppen vor
In Zusammenhang mit einem vor einigen Tagen veröffentlichten Leistungsbescheid des Landratsamtes des Landkreises Leipzig teilen wir mit:
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3.Wir weisen weiter darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Bescheid die Verbreitung zahlreicher Verleumdungen, unwahrer Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen festgestellt wurde.
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5.Wir sind damit beauftragt, jede Presseveröffentlichung, jeden Blogpost, jeden Post in Sozialen Medien und jede WhatsApp-Nachricht etc., die in Zusammenhang mit dem Leistungsbescheid stehen, auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und gegen rechtswidrige Veröffentlichungen vorzugehen.
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7.Im Falle des Erstellens eines rechtswidrigen Beitrags gleich welcher Art hat der rechtsverletzende Autor des Beitrags zudem nach deutschem Recht alle Kosten zu tragen, die durch die Inkenntnissetzung Dritter vom Rechtsverstoß sowie die Beseitigung der weiterverbreiteten Beiträge entstehen (OLG Hamm, Urteil vom 28.1.2010, Az.: I-4 U 157/09 et al.)
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Zu Punkt 3. meine ich, da wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Spreu und Weizen zu trennen. Statt dessen wird mit der Unsicherheit gearbeitet, jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, ist verdächtig. Im nächsten Punkt wird zur Löschung rechtswidriger Posts aufgefordert: Das ist sicher ein guter Rat, aber: Was wäre denn OK, welche Info ist 'erlaubt' ?
Punkt 5: Da muss irgend jemand sehr viel Geld haben, denn es ist nicht zu erwarten, dass von der Mehrzahl irgendwelcher Kommentatoren 'Kosten' zeitnah eingetrieben werden können - gerade nicht von denen, die richtig vom Leder ziehen und dabei tatsächlich Grenzen überschreiten.
Und auch dieser Post (falls er denn gefunden wird) gehört zu dem zu prüfenden Material, bringt aber kein Geld.
Allerdings, Punkt 7: Werden Beiträge weiterverbreitet, geteilt etc., dann ist neben dem neuen Autor auch der ursprüngliche Autor in der Pflicht, für alle Kosten aufzukommen. Das ergibt natürlich einige Möglichkeiten, und die Begeisterung von so manchem, wie häufig ein Beitrag 'geteilt' wurde, könnte ins Gegenteil umschlagen.
So sehr ich der Meinung bin, dass es Grenzen geben muss im Internet, und dass die Grenzen im vorliegenden Fall sicher öfter überschritten worden sind, die Art der Darstellung, und der Aufwand, der für die meisten anderen Mitbürger auch bei grossem Unrecht kaum zu erreichen wäre, spricht wieder einmal Bände über die weitergehenden Interessen.