Erziehungs-Urteil im Kandel-Prozess: 8,5 Jahre für brutalen Mord an 15-jähriger Mia im DM-Markt
Habe ich den Artikel im richtigen Thread ?
Man darf durchaus bezweifeln, ob eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht angemessen war. Und je nachdem, welcher Schilderung des Tatablaufs man Glauben schenkt, könnte man sogar auf besondere Schwere der Schuld plädieren. Aber die wenigsten waren dabei, auch begründete Spekulationen bleiben Spekulationen.
Immerhin liegt die Strafe deutlich höher als alles, was zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das ist schon mal ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, wenn auch vermutlich dem immer noch andauernden öffentlichen Interesse geschuldet.
Nein, ich meine nicht, dass sich das Gericht hier der öffentlichen Meinung gebeugt hat. Das wäre in der Tat ein schlechtes Zeichen. Aber das öffentliche Interesse an dem Fall hat es dem Gericht sicher leichter gemacht, kein absolutes Kuschelurteil zu sprechen (so 'Ausnahmesituation wegen Trennung, anderer gesellschaftlicher Hintergrund, Ehrverständnis etc.', oder vielleicht auch einfach vorübergehende geistige Störungen).
Es gab da ja kürzlich auch die Diskussion, wie man darauf reagieren sollte, wenn das Rechtsverständnis von Otto Normalo immer öfter nicht mit den 'im Namen des Volkes' gesprochenen Urteilen überein stimmt. Es ist normal, dass diese Übereinstimmung nicht immer gegeben ist, zum einen, weil kaum jemand die Fakten in der Breite und Tiefe erfährt wie die Anwesenden vor Gericht, zum anderen, weil Gesetze eigentlich durch Menschen gemacht werden sollten, die etwas klüger sind als der Durchschnitt (ja, ja, Theorie und Praxis). Von daher wird es immer wieder passieren, dass Joe Sixpack bei Gerichtsurteilen den Kopf schüttelt, weil er sie nicht versteht.
Wird allerdings das Kopfschütteln zur Regel, dann sollte man sich darüber durchaus 'einen Kopf machen'. Denn in der Regel sollten Urteile für die Bevölkerung schon verständlich sein. Kommt es trotzdem zu immer häufigerem Kopfschütteln (und mehr), dann muss man entweder am Rechtsempfinden der Bürger arbeiten (das wird allerdings gemacht, nur leider bleibt die Logik bei der Propaganda auf der Strecke), oder man muss sich überlegen, ob die Urteile so tatsächlich im Interesse der Gesellschaft (also 'im Namen des Volkes') gesprochen werden können.
Dieses Urteil ist nach meinem Verständnis als Aussenstehender sicher nicht optimal, aber verglichen mit anderen Urteilen der letzten Jahre eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung.
Hoffentlich wird es über den Instanzenweg nicht am Ende doch noch zu einem Kuschelurteil.
Das sollte man weiter beobachten.
P.S. Bei meiner Bewertung bin ich von einer Höchststrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht ausgegangen. Inzwischen ging es ja auch durch den Mainstream, dass auch hier die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld möglich ist und die Höchststrafe dann bei 15 Jahren läge. Von daher ist das Urteil gegen Mias Mörder auch nach Jugendstrafrecht doch ein recht mildes Urteil.