Prioritäten sind wichtig. Sinnvolle Prioritäten ermöglichen optimale Ergebnisse mit begrenzten Ressourcen. Manchmal muss man sich allerdings fragen, welche Ergebnisse (wenn überhaupt) gewünscht sind:
Chemnitzer Wohnung des Verdächtigen nicht durchsucht
Andere MSM melden das auch immer noch als top aktuell, scheint sich also wenig getan zu haben. Vor dem Hintergrund, dass es offiziell immer noch keine Erklärung für den Angriff auf die drei Deutschen gibt, ist die gemächliche Suche nach Erklärungen vielleicht schon erklärungsbedürftig.
Aber unser Staat kann auch schneller:
Chemnitzer Haftbefehl im Internet verbreitet: Ermittler durchsuchen die Wohnung des Bremer Abgeordneten Jan Timke
Dieses Delikt ist deutlich weniger lang her, und schon laufen die Aktionen auf Hochtouren. Ist es vielleicht das schwerere Delikt ? Zumindest dem Strafrahmen nach sicher nicht, selbst wenn man statt Mord nur 'Totschlag' ansetzt.
Aber im zweiten Fall wurde unser 'Staat' gekitzelt, im ersten Fall ging nur ein Bürge verloren. Der Verlust eines Bürgen juckt unseren Staat derzeit wenig, steht doch millionenfacher Ersatz jederzeit zur Einreise bereit.
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Nach den Tagen der RAF (der deutschen, nicht der britischen) war die dauerhafte statistische Erfassung linker Gewalt- und Straftaten längere Zeit nicht mehr wichtig. Eigentlich ein Wunder, dass seit fast zwanzig Jahren wieder Daten vorhanden sind, wo doch die eigentliche Gefahr für die Demokratie in diesem Land traditionell von rechts kommt:
Gewaltdelikte mit linksextremer Motivation in Deutschland seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
Zitat
Bis zum Jahr 2000 wurden die Fallzahlen der Staatsschutzdelikte in der „Polizeilichen
Kriminalstatistik – Staatsschutz“ (PKS-S) abgebildet. Dabei erfolgte allerdings
keine Differenzierung nach Phänomenbereichen der politisch motivierten
Kriminalität, weswegen daraus keine differenzierten Aussagen über politisch
links motivierte Straftaten möglich sind.
Da die originalen Einzelmeldungen der Länder über begangene Straftaten in der
Regel nach zehn Jahren vernichtet bzw. gelöscht werden, sind auch keine retrograden
manuellen Neuauszählungen möglich.
Immerhin lässt sich feststellen, dass die Linken durchaus nicht harmlos sind, sondern auch im kriminellen Bereich immer aktiver werden.
Zum Glück sind sie bei Kapitalverbrechen relativ ungeschickt, meist bleibt es beim Versuch. Das kommt eben davon, wenn man deutsche Werte wie Zuverlässigkeit und Präzision ablehnt.
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EX-STASI-MITARBEITER BIS HEUTE IN BUNDESBEHÖRDE BESCHÄFTIGT
Zitat
In der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen arbeiten einem Medienbericht zufolge zurzeit noch elf frühere hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi.
Zum Jahresende seien es dann noch neun, im kommenden Jahr nur noch vier Mitarbeiter
Wenn man sich überlegt, welche Folgen eine nachgewiesene 'rechte' Einstellung heute hat, dann ist es doch erstaunlich, dass tatkräftige Unterstützer der letzten anerkannten Diktatur auf deutschem Boden gerade an dieser Stelle weiterhin im Staatsdienst tätig sein dürfen. Ausgerechnet (und da ist mir die genaue Funktion egal) im Umfeld der angeblichen Aufklärungsbemühungen über die damaligen Aktionen gegen kritische Bürger. Und das sind nicht alle:
Zitat
einige der seinerzeit rund 50 Mitarbeiter seien in andere Bereiche der Bundesverwaltung versetzt worden, zudem seien einige in Rente gegangen
Einen sicheren Arbeitsplatz bis zur Rente würde sich manch anderer auch wünschen. Die Beschäftigung in anderen Bundesbehörden empfinde ich auch nur als marginal besser.
Und dann will man dem Maassen u.a. daraus einen Strick drehen, dass er - nein, nicht AfD-Mitglied ist, sondern die AfD angeblich nicht kritisch genug beobachtet und damit unbewiesene Sympathien für diese (bisher nicht als verfassungsfeindlich eingestufte) Partei zeigt.
Während andererseits ehemalige Stasi-Mitarbeiter den deutschen Beamtenapparat durchsetzen.
Wer hat da denn damals wen 'übernommen' ?
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Eine andere Priorität des deutschen Rechtsstaates ist es, unsere 'Gäste' stets so zuvorkommend wie möglich zu behandeln. Das schliesst eine möglichst 'positive' Altersfeststellung bei Mördern und Vergewaltigern ein.
Mordprozess um die in Flensburg erstochene 17-jährige Mireille
...
Eine rechtsmedizinische Gutachterin hatte das Alter des Flüchtlings aus Afghanistan bereits anhand verschiedener Kriterien auf mindestens 21 Jahre, höchstwahrscheinlich aber 29 Jahre taxiert. Sie schloss aus, dass der Angeklagte wie behauptet zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen ist.
Alleine schon die recht offensichtliche Lügerei bzgl. des Alters sollte man in jedem Fall strafverschärfend werten. Und was die Taten an sich angeht: Ein Grundschulkind, dass nicht geistesgestört oder charakterlich völlig verdreht ist, versteht sowohl die Bedeutung von 'tot' als auch die Reaktionen, mit denen Mitmenschen Unwillen ausdrücken. Wer von sich behauptet, 'erwachsen' zu sein (und diesen Anspruch haben die 'Männer' dieser Kulturen ab dem mittleren Teenageralter), von dem darf man unbedingt ebenfalls dieses Verständnis erwarten.
Zitat
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen
Vermutlich hat ihm sein Armwalt gesteckt, dass es vor deutschen Gerichten trotz allem einen schlechten Eindruck macht, auf sein Recht auf 'Ehrenmord' zu bestehen.
Aber vielleicht kann man ja trotzdem Zweifel daran wecken, ob er zur Tatzeit wirklich seinen 21. Geburtstag schon hinter sich hatte, oder der erst eine Woche später fällig gewesen wäre. Dann gilt 'Jugend'-Strafrecht, incl. nichtöffentlicher Verhandlung zum Schutz des armen Menschen.
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Besonders beunruhigend ist es für viele Bürger (trotz des zugegeben bisher noch geringen Risikos, selbst Opfer eine anerkannten Terroranschlags zu werden), wenn der Staat wenig Interesse daran zeigt, Terrorismus effektiv zu bekämpfen und bereits erfolgte Anschläge so weit wie möglich aufzuklären:
"ZEUGIN" SORGT IM AMRI-UNTERSUCHUNGS-AUSSCHUSS FÜR EMPÖRUNG
Nanu, was hat sie gesagt ? Zunächst einmal hat sie etwas nicht gesagt:
Zitat
eine Beamtin, die an den Sitzungen ihres Ausschusses als Vertreterin des Bundesinnenministeriums teilnimmt, mindestens bis Sommer 2016 selbst beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Islamismus-Abteilung gearbeitet hatte. Damit könnte sie theoretisch als Zeugin im Ausschuss befragt werden
...
Die Beamtin war nach Angaben aus Ausschusskreisen im Bundesamt für die Auswertung von Informationen über zwei Kontaktleute des späteren Attentäters Anis Amri zuständig gewesen
Hört sich so an, als ob ihre Kenntnisse in dem Fall durchaus interessant sein könnten. Das Innenministerium versucht Schadensbegrenzung:
Zitat
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage: "Die Aufklärungsrechte des Untersuchungsausschusses sind von der Auswahl der Beauftragten unabhängig und bleiben vollumfänglich gewahrt."
Die grundsätzlichen Rechte sind natürlich nicht beeinträchtigt, die Umsetzung dieser Rechte mglw. aber schon. Denn:
Zitat
Während der Vernehmung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes war die Beamtin mehrfach eingeschritten, um Aussagen zu verhindern, die nach ihrer Einschätzung nicht in einer öffentlicher Sitzung gemacht werden sollten
Jetzt weiss ich ad hoc nicht, wie 'öffentlich' diese Ausschusssitzungen sind. Manche Informationen aus Verfassungsschutzkreisen sind sicher nicht für eine unkontrollierte Weitergabe an die Presse oder Otto Normalo geeignet - nicht umsonst spricht man von 'Geheimdienst'. Aber der parlamentarische Ausschuss sollte schon alle relevanten Fakten zur Kenntnis bekommen.
Und als wichtigste Frage bleibt: Warum hat diese Frau nicht bereits bei ihrer Bestellung für diesen Posten darauf hingewiesen, dass es bei ihrer Arbeit grundsätzlich Interessenkonflikte geben könnte ? Jeder andere kann das unter unglücklichen Umständen vielleicht übersehen, aber ihr selbst muss das bewusst sein (oder sie ist für verantwortliche Arbeit sowieso nicht mehr geeignet).
Man kann natürlich auch nicht ausschliessen, dass sie von Vorgesetzten entsprechen ... ahem ... 'instruiert' wurde. Ihr persönliches Interesse könnte einfach sein, sich weiter im Staatsdienst ihren Lebensunterhalt 'verdienen' zu können. Kann ja nicht jeder so prominent und vernetzt sein wie ihr Ex-Chef ...
Eine prinzipiell ähnliche Situation hatte ich vor Jahren in der 'privaten' Wirtschaft. Dass ich dem Druck aus höherer Ebene nicht nachgegeben habe hat sich sicher nicht positiv auf meinen weiteren Berufsweg ausgewirkt. Allerdings hat der Konzern dann darauf verzichtet, mich in dem Projekt einzusetzen.
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KALTBLÜTIG UND GRAUSAM: SCHWANGERE ... NIEDERGESTOCHEN
Hier habe ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten einen Teil des Links entfernt, denn es geht nicht um den Ort, sondern um die Beurteilung des Täters:
Zitat
vom Freitag an vor dem Landgericht in Darmstadt
...
Im Mai soll er die damals 38 Jahre alte schwangere Frau ... schwer verletzt haben
...
Der Beschuldigte muss sich einem Sicherheitsverfahren stellen. Dabei wird entschieden, ob er schuldfähig ist beziehungsweise ob er in eine Psychiatrie eingewiesen wird
Die Tat war im Mai, jetzt haben wir Oktober. Hätte man die Frage nach der Schuldfähigkeit (und damit wohl auch, ob er grundsätzlich gemeingefährlich ist oder nicht) nicht schon längst klären können und müssen ?
Nicht nur zum Schutz der Mitinsassen im Knast (ich hoffe doch sehr, der ist zwischenzeitlich nicht auf freiem Fuss gewesen), sondern auch im Sinne einer sinnvollen Behandlung des Täters.
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G20-PROZESS: ANGEKLAGTE WERDEN MIT TOSENDEM JUBEL UND APPLAUS GEFEIERT
Zitat
Die rund 80 Zuschauer im Saal begrüßten und verabschiedeten die Angeklagten mit tosendem Applaus und Jubel.
Die Begrüssung kann man vielleicht nicht verhindern, aber dass dieser Pöbel dann noch im Saal bleiben darf ist ein dicker Hund. Und:
Zitat
Die Verteidiger argumentierten in sogenannten Opening Statements, die Polizei hätte einschreiten müssen, um ihren Mandanten und anderen friedlichen Teilnehmern des Aufzugs das Demonstrationsrecht zu sichern.
"Der wesentliche Punkt ist: Das Ganze war eine Demonstration", sagte die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Die Nicht-Anwendung des Demonstrationsrechts mache die gesamte Anklage verfassungswidrig.
Welches Demonstrationsrecht wollen die Randalierer denn gesichert haben ? Sie wurden ja eben an nichts gehindert, deswegen darf man sie nicht bestrafen ? Kindergartenjustiz ?
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Eine interessante Aufarbeitung des Anschlags in München 2016:
Radikalisierung auf Steam, Waffenhandel im Dark-Web: Der Weg zum OEZ-Attentat
Aber nicht nur der Weg des Täters ist interessant, auch die Aufarbeitung der Begleitumstände:
Zitat
Sieben Jahre Gefängnis verhängt das Landgericht Karlsruhe in der Woche vor Weihnachten gegen U. Der Anschlag am Münchner OEZ macht den größten Teil an der Strafe aus. Der Vorsitzende Richter Holger Radke hält U. vor, in seinem Forum bewusst Bereiche für Verbotenes zugelassen zu haben. Für illegalen Drogenhandel habe er Werbung betrieben. Illegalen Waffenhandel habe er toleriert und unterstützt. Er habe zwar in München nicht selber geschossen, er habe auch nicht gewusst, dass da jemand einen Anschlag plane oder dass der Todesschütze auf seiner Plattform seinen Waffenlieferanten fand. Aber Alexander U. habe die Voraussetzungen für all das geschaffen. Hätte er es bleiben lassen, dann würde der 14jährige Sohn von Hassan L. vielleicht noch leben, ebenso die anderen der insgesamt neun Todesopfer.
Alexander U. ist der zweite Mann, den die Justiz für den Münchner Anschlag bestraft. Der erste war Philipp K. (33), der Waffenhändler. K. wurde im Januar 2018 vom Landgericht München I zu ebenfalls sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Hauptdelikt war bei K. wie bei U. fahrlässige Tötung. In beiden Verfahren – in München wie in Karlsruhe – stellen Gericht und Staatsanwaltschaft heraus, sie hätten "juristisches Neuland" betreten. In beiden Fällen sei "erstmals" ein Täter für ein Tötungsdelikt bestraft worden, das ein "Dritter" begangen habe. Auch Philipp K. habe von den Plänen des Todesschützen nichts gewusst. Aber auch er musste sich nachsagen lassen: Ohne ihn hätte es die Toten am OEZ wohl nicht gegeben.
Sieben Jahre Haft für einen Waffenhändler, sieben Jahre Haft für einen Forenbetreiber, der Waffen- und Drogenhandel unterstützt haben soll. In Anbetracht der möglichen Auswirkungen kann das durchaus angemessen sein, auch wenn die Argumentation 'ohne die beiden wäre vielleicht nichts passiert' eher dürftig ist. Es gibt offensichtlich derzeit mehr als genug Quellen und Wege ...
Interessant ist das Urteil im Vergleich mit anderen Urteilen: So mancher Täter, der eine Blutspur im Leben diverser Menschen hinterlässt, wird niedriger oder zumindest nicht deutlich höher bestraft. Auch die Propagandaschreihälse, die in bestimmten, den Diensten i.d.R. bekannten 'Vereinen' zum Massenmord aufrufen, haben wenig zu befürchten. Und wie viele Jahre müsste man den Betreibern von Kindersexforen im Vergleich wohl geben ? Vermutlich ist da nach deutschem Recht ein Äquivalent gar nicht möglich.
Interessant sind diese Urteile also v.a. insofern, als sie zeigen, was im deutschen Strafrecht möglich ist, ohne dass der Verurteilte selbst Blut an den Händen oder die Gewalttat persönlich in Auftrag gegeben hat. Sollte es auch nur halbwegs in dieser Schärfe rechtskräftig werden, könnte es eine wertvolle Referenz sein für die Beurteilung anderer Taten, deren Beurteilung derzeit für die Täter offensichtlich keine wesentliche Bedeutung hat.
Mal sehen, ob 'man' das zulassen wird.
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"Dass Magnitz zusammengelatzt wurde ist übrigens die konsequente Durchführung von #Nazisraus"
So etwas darf die taz offenbar ungestraft veröffentlichen. Es hat mich etwas gewundert, in einem Land, in dem man sich durchaus zu einem Mord bekennen darf, um 'Asyl' zu bekommen, und in dem auch brutalste Kinderschänder uneingeschränkte Menschenrechte geniessen. Das muss doch eigentlich, dachte ich, aber nein:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Tja, da haben wir den Salat. Ethnien und 'Rassen' (hört, hört, das ist Gesetz ) sind geschützt, religiöse Überzeugungen auch, aber keine politischen Überzeugungen, auch keine rational begründeten Meinungen (mal ganz abgesehen von der inflationären Nutzung des Wortes 'Nazi' für jeden, der den Linken nicht passt). Die darf man zwar im Rahmen der angeblichen Meinungsfreiheit äussern, aber wenn man deswegen mit Hassreden und Mordaufrufen verfolgt wird, dann ist das keine Volksverhetzung. Auch die regelmässigen Aufrufe, hunderte oder Tausende von Parteitagsdelegierten der AfD zu beseitigen, sind also keine Volksverhetzung. Gleiches gilt für die Rechtfertigung und öffentliche Zustimmung zu der resultierenden Gewalt.
Ist schon interessant, denn die Verfolgungen der Nazis, wegen denen es diesen speziellen Paragraphen gibt, galten ja nicht nur Juden, Schwulen, Behinderten etc., sondern auch und v.a. ihren sämtlichen politischen Gegnern.
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EXTREMISTEN-CAMPS MITTEN IN NRW: INNENMINISTERIUM WEISS DAVON!
Zitat
Laut Innenministerium hätten Mitglieder der linksextremistischen Szene dabei etwa Blockadetechniken und Taktiken, um Polizeiketten zu durchbrechen oder zu umgehen, vermittelt
...
Es kommt noch härter: Die Aktivisten lernten laut eigenem Programm auch Kampfsport und Stockkampf. Dabei soll es sich um "Krav Maga" handeln, ein israelischer Selbstverteidigungskampfsport
'Rechts' würde man so etwas als Wehrsportgruppen bezeichnen. 'Links' sind es einfach nur 'Aktivisten'. Der Sprung in den Rücken von Magnitz machte auf mich auch nicht gerade einen improvisierten Eindruck. Aber zum Glück keine Salafisten, die trainieren offen wohl immer noch auf dem Balkan.
KURDEN UND LINKE STÜRMEN WDR-STUDIO IN BIELEFELD
Zitat
Weil sie eine Berichterstattung über die Hungerstreikenden in der Türkei verlangten, haben am Donnerstagvormittag neun kurdische und linke Demonstranten das Studio Bielefeld des WDR gestürmt
Überfälle auf Medien haben so ein gewisses G'schmäckle, selbst wenn die Forderungen nach Berichterstattung zu einem bestimmten Thema im Einzelfall gerechtfertigt sein mag. Aber wenn das jeder so machen würde ? Und wie geht es weiter:
Zitat
vermittelte der Einsatzleiter. Er erklärte den Demonstranten, dass das Thema durchaus seine Berechtigung habe, aber dass eine Medienberichterstattung nicht erzwungen werden dürfe.
Zudem teilte er ihnen mit, dass der Sender auf Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs verzichten werde, wenn sie friedlich wieder abziehen würden.
Das Angebot nahmen die Demonstranten auch schließlich an und verließen das Gebäude.
Mindestens schwerer Hausfriedensbruch, m.E. schwerwiegender, trotzdem Straffreiheit. Das sollten sich andere politische Gruppen mal erlauben. Da gäbe es (völlig zu Recht) weder 'Verhandlungen noch Straffreiheit. Aber bei den Linksextremen geht alles.
Genauso bei ihren Schützlingen:
Hannover: Jüdischer Kippa-Träger wegen Volksverhetzung verurteilt
Er soll auf 'Freundlichkeiten' wie "Juden ins Gas" mit "Tod allen Arabern" reagiert haben (es waren also vermutlich keine AfDler, die ihn beschimpft haben).
Macht 90 Tagessätze, in diesem Fall 1.350 Euro. Dafür, dass er ein paar Asozialen verbal mit gleicher Münze zurückgezahlt hat. Die 'anderen' waren für unseren Staat übrigens nicht greif- und damit auch nicht strafbar (das wäre bei AfDlern vermutlich anders gewesen - falls die so einen Scheiss überhaupt sagen sollten).
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Neue Priorität: Selbstdarstellung ...
„Wir sind Rechtsstaat“ und andere Endzeitkampagnen
Zitat
... Bis vor einigen Jahren war ich überzeugt und stolz darauf, in einem Rechtsstaat zu leben. Mit der Migrationspolitik der Kanzlerin wurde aber schnell deutlich, dass das nicht mehr der Fall sein kann. Selbst der damalige Ministerpräsident Bayerns und jetzige Innenminister Seehofer sprach von einer „Herrschaft des Unrechts“ ...
Ja, das waren noch Zeiten. Aber die meisten Menschen leben geistig immer noch in diesen Zeiten und haben noch lange nicht realisiert, dass der Staat inzwischen seine Bedürfnisse regelmässig zu ihren Lasten anpasst, und das bei weitem nicht nur bei den Steuern.
Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
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Auch über den Schutz von Kindern vor Gewalt im Allgemeinen und sexuellem Missbrauch im Besonderen wird viel geredet, tatsächlich gibt es offenbar riesige blinde Flecke:
LKA-Direktor: Kindesmissbrauch im Bergisch Gladbach-Fall ist viel größer als in Lügde
In Lügde geht es um tausendfachen Missbrauch, auch wenn die Zahl der Opfer natürlich geringer ist. Jetzt soll es einen noch grösseren Fall geben. Und bei solchen Taten in vierstelliger Anzahl fällt Lehrern und Jugendämtern jahrelang nicht genug auf, um einzugreifen?
Wann entdecken wir ein deutsches 'Rotherham'?
Vor ein paar Jahren hätte ich Umtriebe dieser Grössenordnung in diesem Land noch für völlig ausgeschlossen gehalten ...
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Juwelendiebstahl in Dresden: Ermittler loben 500.000 Euro Belohnung aus
Zitat
"Wir werden nichts unversucht lassen, diesen Fall zu lösen": Polizei und Staatsanwaltschaft versprechen nach dem Juwelendiebstahl im Historischen Grünen Gewölbe eine hohe Prämie ...
Das Beutegut ist unersetzlich - keine Frage.
Und eine ordentliche Belohnung darf es in einem solchen Fall sicher sein.
Aber wenn man das ins Verhältnis setzt zu Belohnungen, die für andere Verbrechen ausgesetzt werden (ob Mord und Totschlag oder Terrorismus), dann sind 500.000 schon ganz schön viel.
Hat denen denn keiner gesagt, dass es sich bei den Stücken um 'deutsche Kultur' handeln könnte ...
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Egon W. Kreutzer: Schwarzarbeit – gar nicht so unwillkommen?
Zweifellos.
Der Artikel beschreibt sehr schön gewisse Gründe. Weitere sind denkbar ...
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„Reihenweise Skandalurteile“
Und warum ?
Zitat
„Auch um die Unabhängigkeit der Justiz sei es schlechter bestellt als in vielen anderen europäischen Ländern.“ Angepasste Ja-Sager bekämen meist die Spitzenposten. „Damit sei die Justiz als dritte Staatsgewalt erschreckend schlecht gegen Missbrauch gefeit.“
Und aus eigener Erfahrung weiss ich, dass so manche/r aus der Richterzunft dann auch in der Bevölkerung vorzugsweise angepasste Ja-Sager erwartet. Ist ja eigentlich auch logisch ...
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Von den Spitzenposten ans andere Ende:
Warum die Justiz versagt (1): Justiz-Wachtmeister, nein danke
Zitat
... Zu seinen umfangreichen Aufgaben gehören der Transport von Akten und Büromaterial ebenso wie die Telefonvermittlung, auch schon mal die Zustellung wichtiger Gerichtspost, Hausmeistertätigkeiten, der Gefangenentransport im Gerichtsgebäude, vor allem aber die Gewährleistung der Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen ...
Akten- und Postverteiler, Hausmeister - entsprechend ist die Bezahlung:
Zitat
Je nach Bundesland beträgt das Gehalt eines Justizwachtmeisters während des Vorbereitungsdienstes (sechs bis 18 Monate) durchschnittlich etwa 1.135 Euro monatlich brutto, danach etwa 2.155 Euro monatlich brutto.
Den genannten Tätigkeiten ist das vielleicht angemessen, der Aufgabe der Gebäude- und Personensicherung, während u.a. Schwer- und Schwerstkriminelle (und v.a. ihr 'Anhang') im Gericht ein und aus gehen, sicher nicht. Jederzeit muss heute mit lebensgefährlichen Übergriffen gerechnet werden, was auch die 'Ausbeute' der Personenkontrollen' innerhalb von zwei Wochen:
Zitat
... Teppichmesser, angespitzte Schraubenzieher, Klappmesser, Taschenmesser und Kreditkarten mit angeklebten Rasierklingen ...
Ein Taschenmesser kann man auch aus Gewohnheit 'am Mann' haben, dass angespitzte Schraubenzieher und rasierklingenbewerte Kreditkarten gerade im Gericht verboten sind müsste auch dem letzten ... äh, ja, genau dem, klar sein. Dazu reicht ein IQ, mit dem man unter Dauerbetreuung steht. Wer so etwas trotzdem mitbringt schliesst mindestens nicht aus, es auch dort anzuwenden.
In einem Land, in dem Geld sonst oft genug absolut keine Rolex spielt, ist diese Bezahlung kein Witz, sondern eine Schande.
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Viel beschlossen, wenig verwirklicht
Zitat
Mit immer neuen Gesetzesvorhaben und Projekten gaukeln Politiker eine Gestaltungsmacht vor, die sie in der Realität gar nicht mehr besitzen. In Deutschland trifft ein von der Politik zu verantwortendes Dickicht aus Paragrafen und Regelungen nämlich auf Behörden, die vielerorts kaputtgespart wurden und nun personell überfordert sind ...
Man muss eben Prioritäten setzen. Der Schutz der Interessen von knapp 80 Mio. kleiner Leute gehört eher nicht dazu.
Zitat
... Obwohl die Auftragsbücher der Berliner Baufirmen voll sind, meldete ein Drittel der Betriebe den Sozialkassen, auf ihren Baustellen seien nur Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte tätig.
Auffällig niedrig fallen auch die Meldungen vieler Berliner Baufirmen zur arbeitszeitlichen Auslastung aus: Bei rund zehn Prozent hat eigenen Angaben zufolge die Auslastung 2019 bei weniger als 25 Prozent gelegen. Bei weiteren 21 Prozent der Unternehmen soll die Auslastung nur im Bereich von 25 bis 50 Prozent gelegen haben. Lediglich 14 Prozent der Baubetriebe meldeten eine volle Auslastung.
Wie kann das angehen, wenn doch zahlreiche Bauherren darüber klagen, wie schwer es sei, geeignete Firmen für ihre Vorhaben zu gewinnen? ...
Das kann man nur im Zustand massivster kognitiver Dissonanz begreifen. Ansonsten gibt das entweder intellektuelle Kurzschlüsse - oder man verplappert sich und ist auf einmal als Fachkraft in diesem Land nicht mehr gefragt.
Aber diese netten Zustände liegen natürlich im Interesse derjenigen, die hier inzwischen das Sagen haben. Kleiner Tipp: Das ist nicht der vielgepriesene Souverän des demokratischen Staates.
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Man könnte es auch dem Klima-Faden zuordnen, aber die Aktion als solche ist wohl weniger wichtig als die Art und Weise, wie unser Staat damit umgeht:
Urteil gegen Kraftwerksblockierer: Schuldig gesprochen - und doch gefühlte Gewinner
Kraftwerke, die elektrischen Strom erzeugen, gehören zu den kritischsten Teilen unserer Infrastruktur. Sollte es tatsächlich einmal zu einem längeren, grossflächigen Blackout kommen sind die Folgen kaum absehbar. Absehbar ist allerdings, dass die Folgen für Millionen Menschen drastisch, für viele lebensgefährlich und für etliche tödlich sein dürften. Wer mutwillig Massnahmen ergreift, um den ordnungsgemässen Betrieb von Grosskraftwerken zu verhindern, nimmt das Risiko eines Blackouts in Kauf - mit allen möglichen Folgen.
Wie reagiert unser Staat ?
Zitat
... Ein Gericht hat sie verurteilt - aber nur in einem von drei Punkten. Die Umweltaktivisten sollen 50 bis 60 Tagessätze à fünf Euro zahlen ...
Die geringe Strafe liegt u.a. daran, dass nur der Widerstand gegen die Polizei überhaupt geahndet wurde - der Angriff auf die Infrastruktur dagegen nicht.
Warum 5 Euro ? Bei Hartzis gehen Gerichte i.d.R. von 10 Euronen Tagessatz aus, und ignorieren die Tatsache, dass man als Hartzi kaum eine Möglichkeit hat, sich nennenswerte Beträge vom Mund abzusparen. Leuten, die für ihren 'Aktivismus' in ganz Deutschland herumreisen, sollen dagegen 5 Euro täglich ausreichen ? Das ist einfach lachhaft und zeigt, dass diese Strafe nur ein symbolischer Klaps auf die Wange sein soll.
Und wenn ich dann so etwas von einem der 'Aktivisten' lese:
Zitat
... Niklas R. sprach von einem "historischen Akt des Widerstands und der Selbstermächtigung" ...
Das Wort 'Ermächtigung' ruft bei mir sehr unschöne Assoziationen hervor, und sollte das auch bei diesen Linken tun, die uns unsere 'ewige Schuld' doch immer wieder um die Ohren hauen wollen. Aber da sieht 'man' sich offensichtlich mal wieder gleicher als gleich ... und unser Staat hat daran anscheinend nicht viel auszusetzen.
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Bund will vorbeugende Schutzmaßnahmen für Opfer rechter Anfeindungen finanzieren
Zitat
Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge künftig vorbeugende Schutzmaßnahmen für Opfer rechtsextremer Hetze und Übergriffe finanzieren ...
Vielleicht habe ich da ja einen Bias, aber mir kommt es immer so vor, als würde von Opfern linker Extremisten weit weniger gesprochen, schon gar nicht über Schutz vorher oder Entschädigungen, nachdem gewisse Linke sich ausgetobt haben.
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Hasskriminalität: Richterbund will mehr Personal
Da gibt es 'Potential', wünschenswert wäre natürlich, wenn nicht nur eine politische Richtung bearbeitet würde.
Erschreckend ist der erwartete Umfang:
Zitat
... Deutsche Richterbund ... Bundesgeschäftsführer Rebehn sagte der Funke Mediengruppe, auf die Staatsanwaltschaften kämen geschätzte 100.000 bis 150.000 neue Verfahren pro Jahr zu ...
Gibt es wirklich eine so hohe Zahl an relevanten 'Hassdelikten' ?
Und sollte es sie tatsächlich geben: Da gibt es auch ein paar andere Bereiche, in denen es seit Jahren Engpässe bei der Bearbeitung gibt. Und dabei gehen Fälle unter (wegen Verjährung oder allgemein unzumutbar langsamer Bearbeitung), die sicher wichtiger sind als so manches Stammtischgeschwätz im Internet. Da war bisher aber wenig bis nichts zu machen.
Am Ende scheint es tatsächlich wichtiger zu sein, wenn sich ein Opfer bestimmter Gruppen im Internet mal vergisst, als dass man 'konventionelle' Kriminalität verfolgt. Dass 'andere' Delikte dann irgendwann gar nicht mehr gemeldet werden braucht einen nicht zu wundern. Hurra, die Kriminalität sinkt ! Ausser natürlich die verbale der bösen alten weissen Männer (und gelegentlich auch Frauen) ...
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