Rutschpartie auf der schiefen Ebene: Maas: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Es geht nicht um die Strafbarkeit irgendwelcher Aussagen, die ist ja bereits gegeben:
Zitat
„Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.“
...
Die gelöschten Inhalte müssen nach § 3 Abs. 2 NetzDG – E zeitlich unbegrenzt gespeichert werden
Herrliche Formulierungen, die '"gelöschten Inhalte" dürfen also nicht gelöscht werden, sondern müssen gut gesichert werden - man braucht sie ja als Beweismittel. Aber viel wichtiger:
Zitat
der Betreiber muss den Inhalt des Netzwerkes aktiv nach weiteren Kopien der Inhalte durchsuchen
Klingt erstmal logisch, wirft aber Fragen auf, und führt je nach Antwort auf diese Fragen zu technischen Problemen:
Ist eine "weitere Kopie" nur eine Wiedergabe im exakten Wortlaut, oder fallen darunter auch veränderte Versionen ? Wird nur die Hälfte zitiert, werden im Zitat Teile mittendrin entfernt, oder werden bewusst oder unbewusst Schreib- oder Grammatikfehler eingebaut, ist es für den Betreiber dann strafbar, diese Inhalte nicht zu finden ?
Eine exakte Kopie kann man problemlos automatisch suchen lassen, sowohl der personelle Aufwand als auch der Rechenaufwand ist da begrenzt. Die Suche nach leicht veränderten Inhalten ist da etwas ganz anderes. Da gibt es mit wachsender Textlänge schnell fast unendlich viele Variationsmöglichkeiten, auch bei den Schlagworten. Und wenn man typische Variationen automatisch behandeln will gerät man auch schnell in Konflikt mit ganz normalen Formulierungen, und da ist es egal, ob man bereits beim Posten bestimmte Worte automatisch zensieren will oder als Ergebnis aus einer bestehenden Datenbank filtert.
Dieses "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" ist auf jeden Fall geeignet, jedem grösseren Betreiber (bisher soll es ja nur für mindestens siebenstellige Nutzerzahlen gelten) massive Probleme zu machen, selbst wenn der Betreiber die monierten Einträge wirklich nicht will und nach besten Kräften entfernt. Und damit richtet sich das Gesetz mal wieder in erster Linie gegen die freie Meinungsäusserung aller und weniger gegen den Prozentsatz an Chaoten und Hetzern (agents provocateurs mal ganz aussen vor).
Das Internet ist nicht anonym, der Staat hat schon öfter bewiesen, dass auch im 'Netz' Strafverfolgung für Beleidigungen, Hetze und illegale 'Verabredungen' möglich ist, wenn es gewünscht wird. Genauso wird bisher jeden Tag bewiesen, dass politisch opportune Hetze nicht oder allenfalls extrem zögerlich geahndet wird.
Man darf gespannt sein, ob sich durch dieses neue Gesetz daran etwas ändern wird.
Oder eigentlich eher nicht.
Spannung würde ja einen offenen Ausgang der Angelegenheiten voraussetzen ...