Unglaublicher Trick?! So entkam ein Raser LEGAL seiner Strafe
Zitat
"Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot für Sie."
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Freispruch des Landgerichts wurde bestätigt, "weil das festgestellte Verhalten des Angeklagten keinen Straftatbestand erfüllt".
Begründung des Gerichts: Der Raser hatte sich nicht der falschen Verdächtigung (§164 Abs. 2 StGB) schuldig gemacht, weil er für die falsche Behauptung nicht "eine andere tatsächlich existierende Person" herangezogen hatte. Und weiter: Zwar sei wegen dieser "Strafbarkeitslücke" Paragraph 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) geschaffen worden, in dem es ausdrücklich um das Verdächtigen einer nicht existenten oder nicht bestimmbaren Person gehe. Doch der greife nur bei einer Straftat und eben nicht bei einer Ordnungswidrigkeit, wie im Fall des Temposünders.
Wenn man sich überlegt, dass z.B. Bahnfahren ohne Ticket eine Straftat ist (und entsprechend diese Taktik zur Abwendung einer Strafe strafbar wäre), ist es schon erstaunlich, dass für den Rest der Welt weit gefährlichere Handlungen so leicht straffrei zu machen sind.
Vielleicht sollte man sich wünschen, dass es sich herumspricht. Dann würde sich nämlich in diesem Fall wohl wirklich etwas ändern.