RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#21 von Spitze Feder , 02.03.2018 19:40


Unglaublicher Trick?! So entkam ein Raser LEGAL seiner Strafe

Zitat
"Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot für Sie."
...
Freispruch des Landgerichts wurde bestätigt, "weil das festgestellte Verhalten des Angeklagten keinen Straftatbestand erfüllt".

Begründung des Gerichts: Der Raser hatte sich nicht der falschen Verdächtigung (§164 Abs. 2 StGB) schuldig gemacht, weil er für die falsche Behauptung nicht "eine andere tatsächlich existierende Person" herangezogen hatte. Und weiter: Zwar sei wegen dieser "Strafbarkeitslücke" Paragraph 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) geschaffen worden, in dem es ausdrücklich um das Verdächtigen einer nicht existenten oder nicht bestimmbaren Person gehe. Doch der greife nur bei einer Straftat und eben nicht bei einer Ordnungswidrigkeit, wie im Fall des Temposünders.


Wenn man sich überlegt, dass z.B. Bahnfahren ohne Ticket eine Straftat ist (und entsprechend diese Taktik zur Abwendung einer Strafe strafbar wäre), ist es schon erstaunlich, dass für den Rest der Welt weit gefährlichere Handlungen so leicht straffrei zu machen sind.

Vielleicht sollte man sich wünschen, dass es sich herumspricht. Dann würde sich nämlich in diesem Fall wohl wirklich etwas ändern.

 
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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#22 von Spitze Feder , 07.03.2018 00:52


Schweriner Gericht bemängelt Gebühren für Wegtragen aus Sitzblockade

Zitat
Das Polizeipräsidium habe nicht nachweisen können, welche Dienstgrade bei jedem einzelnen Demonstranten für das Wegtragen eingesetzt worden seien, urteilte das Gericht. Der Einsatz von Berufsanfängern ist laut Gebührenordnung für den Demonstranten jedoch kostenfrei, weshalb die Gebührenbescheide zu hoch seien


Eigentlich logisch, im Krankenhaus ist der Chefarzt ja auch teurer als der Assistenzarzt.

Aber dass die Polizei bei Massnahmen jetzt über jeden Schritt jedes Beamten Buch führen sollen ist schon heftig.

 
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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#23 von Spitze Feder , 10.03.2018 14:48


Lehrer führen stündlich Protokoll über Messerstecher

Zitat
Der 17-Jährige war im Juli 2017 maßgeblich an einer sehr schweren Messerattacke an der Herner Straße beteiligt. Die Tat beging er aus völlig nichtigen Anlass heraus. Die Mutter einer Mitschülerin des Täters hält es nun für möglich, dass ein falsches Wort ausreichen könnte – und er könnte erneut zustechen
...
Das Landgericht hatte den Jugendlichen am 15. Februar zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, ein Mittäter (23) bekam sechs Jahre und drei Monate. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kam der 17-Jährige vorläufig frei


Auf gut deutsch: Sein Armwalt hat Revision beantragt, und schon darf er wieder messern. Aber man führt Buch und passt auf, was passiert:

Zitat
dokumentieren die Lehrer stündlich das Verhalten des 17-Jährigen ... Zudem stehen Schulpsychologen im Hintergrund bereit


Leider ist nicht anzunehmen, dass die Schulpyschologen ( ) eine entsprechende Nahkampfausbildung haben. Wenn es abgeht, werden sie also ausser schönen Worten wenig einzusetzen haben - und sich deswegen eben weiter im Hintergrund halten.

Und daneben darf man auf die frohe Botschaft warten, dass sich dieser Mensch verdrückt hat, weil es ihm dann doch zu heiss wurde mit dem anstehenden wieder aufgelegten Verfahren.

 
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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#24 von Spitze Feder , 18.05.2018 14:15


Kleiderlieferung nach Syrien? Mann hilft Terror-Organisation

Zitat
Nach Auskunft des Gerichts waren die Männer 2013 nach Syrien gereist, mit 25 Kilogramm Kleidung im Gepäck. Der 38-Jährige habe die Sachen an seinen Cousin weitergegeben, von dem er wusste, dass er für die "Dschunud al-Scham" aktiv war


Terrorverurteilung wegen eines halben Zentners Klamotten ? OK, etwas mehr war es noch:

Zitat
Außerdem habe er in Deutschland eine Person aufgefordert, sich der Gruppierung anzuschließen


Wobei das eine ein Witz ist, und wenn das andere konsequent bestraft würde müssten wir auch noch etliche Knäste mehr bauen. Von effektiverer Unterstützung über kapitale Sammelaktionen mal ganz abgesehen.

Wenn der Zweck der Reise nach Syrien die Übergabe eines Koffers voll Klamotten war, dann hätten sie wohl besser das Geld für die Flugtickets über die üblichen dunklen Kanäle dorthin überwiesen, das wäre weitaus effizienter gewesen.

Aber man sieht, was alles möglich ist, wenn von oben gewollt. Und das kann in diesem Rechtsstaat vermutlich fast jeden so ähnlich erwischen.

 
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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#25 von Spitze Feder , 16.09.2018 12:48


STRAFRECHTSREFORM: Tritte gegen den Kopf könnten Tötungsdelikt werden


Wenn wir dafür eine Strafrechtsreform brauchen: Armes Deutschland.

Aber das ist ja nichts Neues ...

 
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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#26 von Spitze Feder , 05.12.2019 22:18


W
ie schwierig eine Verurteilung privilegierter Kreise ist sieht man auch an den sog. CumEx-Geschäften:

Zitat
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Zu dieser wegweisenden Einschätzung kommt das Landgericht Bonn. Die Leerverkäufe rund um den Dividendenstichtag mit dem Ziel, einmal gezahlte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen ...


Wie kann man es ernsthaft für legal halten, eine definierte Zahlung mehrfach 'erstattet' zu bekommen ?

Wie kann man ernsthaft dafür plädieren, so etwas sei kein Betrug ?

Aber vor diesem Trick wurde schon sehr früh gewarnt, es dauerte Jahre, bis das bauernschlaue Schlupfloch gestopft wurde - und dann noch einmal Jahre, um an die Bestrafung der Oberschlauen zu gehen. Wahrscheinlich wird das Ergebnis am Ende relativ mager sein - ein wirkliches Interesse des Staates und der Justiz an der Verfolgung hätte ohne das wachsende öffentliche Interesse sowieso nie bestanden.



Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.

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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#27 von Spitze Feder , 09.12.2019 22:43


Ja
, wenn in der Juristerei die Interpretationen anfangen wird es sehr interessant:

Naika Foroutan im Interview : „Wer Deutschland bewohnt, ist Deutscher“

Das sehen ja nicht einmal die meisten Migranten so, schon gar nicht die Alteingesessenen. Aber Frau Professorin beruft sich auf das GG:

Zitat
Ein ganz zentrales Versprechen der Demokratien: jenes, das in Deutschland in Artikel 3 des Grundgesetzes steht. Nämlich: Kein Mensch darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts etc. benachteiligt werden. Das ist schon ein starkes Versprechen.


Und auf die Nachfrage, was das denn mit Migration zu tun habe:

Zitat
Dieses Versprechen gilt für alle Bürger und Bürgerinnen in Deutschland. Aber genau das ist die Krux: Für alle. Also auch für Migranten!


Das mit den 'Bürgern' wäre ev. noch schwierig, aber im Grundgesetz steht nicht 'Bürger', sondern 'Menschen'. Wenn also kein Mensch aufgrund seiner Herkunft benachteiligt werden darf, in absolut keiner Weise, dann heisst das ...

Man darf mit Recht bezweifeln, ob die Verfasser des GG jemals an eine solche Interpretation gedacht haben. Hier wird mal wieder nicht der Sinn des Gesetzes, sondern nur seine Buchstaben interpretiert. Aber diese Taktik hat sich in den letzten Jahrzehnten als grausam erfolgreich erwiesen.



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RE: Gesetzeslücken & Überregulation

#28 von Spitze Feder , 11.12.2019 08:22


W
enn man den Leuten schon die Jobs weg nimmt, sollen sie wenigstens mit dem Urlaub keinen Stress haben:

Entschädigungen nach Pleite: Bund hilft Thomas-Cook-Pauschalurlaubern

Dahinter steckt allerdings mehr als reine Menschenfreundlichkeit, man versucht nur, das als Wohltat darzustellen, wozu man sowieso gezwungen werden könnte:

Zitat
Hintergrund ist, dass Pauschalreisen eigentlich gesetzlich verpflichtend über einen sogenannten Sicherungsschein abgesichert sind
...
Kundenvertreter hatten bereits mit Klagen gegen die Bundesregierung gedroht. Ein im Auftrag der Zurich Versicherung erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Staatshaftung denkbar sei, weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie unzureichend umgesetzt habe ...


Da könnte die EU ja tatsächlich mal für etwas gut sein - obwohl es vielleicht heilsamer wäre, die Menschen würden endlich lernen, die 'Alles-ist-sicher'-Versprechen als das wahrzunehmen, was sie sind: Eine bewusste Lüge.



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