RE: David gegen Goliath

#1 von Spitze Feder , 03.05.2017 18:18


Da
gibt es verschiedene Konstellationen, mit dem Staat, Kommunalbehörden, oder auch Konzernen. Fangen wir mit den Konzernen an:

Geplatzte Abbuchung: Ikea verklagt Paar in Düsseldorf wegen 16,40 Euro

Zitat
in der Ikea-Filiale in Reisholz einen Restaurantbesuch für 16,40 Euro per EC-Karte bezahlt - obwohl das Gehalt der jungen Ökonomin erst am nächsten Tag auf ihr Konto kam, die Karte also nicht gedeckt war
...
Dass das Möbelhaus aber keine Mahnung geschickt, sondern direkt ein Inkasso-Unternehmen mit der Beitreibung des Betrages betraut hatte, findet der Ehemann überzogen. Eine einfache Mahnung per Post hätte gereicht, findet er


Finde ich auch. Zwar bekommt man im Falle einer fehlgeschlagenen Buchung von der Bank eine Nachricht, aber steht da bei einer EC-Zahlung drauf, wie man die Sache dann rechtssicher erledigen kann ?

Bei EC-Zahlungen bin ich allerdings bisher davon ausgegangen, dass eine Kontenabfrage erfolgt. Muss offensichtlich nicht so sein, und dann hat der Kunde alle Rechte abgegeben:

Zitat
dass aus einer Forderung von anfangs 16,40 Euro jetzt ein Firmen-Anspruch von rund 400 Euro entstanden ist, "mag extrem erscheinen", so die Richterin. "Aber hier hat das Möbelhaus das Recht."
...
Ein Unternehmen dieser Größenordnung könne unmöglich differenzieren, ab welchem offenen Betrag formelle Inkasso-Maßnahmen eingeleitet würden
...
Zumal Kunden mit ihrer Unterschrift des Lastschriftbelegs eine so genannte "Selbstmahnung" erfüllen, also bei einer Rücklastschrift für das Unternehmen nicht nochmal extra gemahnt werden müssen. Daran sei nicht zu rütteln, so die Richterin weiter, auch wenn die Familie ... die offenen 16,40 Euro inzwischen bezahlt hat und auch die Kosten für eine Schufa-Auskunft und für die Rücklastschrift.

Zur Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens war das Möbelhaus laut Richterin aber von vornherein berechtigt


Da hatte ich irgendwann mal etwas von einer Schadenminderungspflicht gehört, für kleine Leute (und kleine Rechnungen) greift das wohl mal wieder nicht.

Und ich bin ziemlich sicher, dass mich in den hiesigen Mehr-oder-weniger-Discountern das Kassenpersonal ganz gross anschauen würde, wenn ich frage, wie ich die Einkäufe von vor ein paar Wochen noch einmal bezahlen kann.

Nee, nee, ich zahle weiter bar.

 
Spitze Feder
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RE: David gegen Goliath

#2 von Spitze Feder , 31.08.2017 15:02


Die
Geldeintreibemethoden der GEZ und ihrer Nachfolgeorganisationen für die häufig mangelhaften Leistungen der öffentlich-linken Funktionärsversorgungsanstalten sind ja ein beliebtes Thema im WWW. So mancher meint, eigentlich könne da nicht allzu viel passieren - notfalls zahlt man halt kurz vor der Einweisung.

Das folgende Problemchen kann aber sicher nicht nur Geschäftsleute betreffen, auch vor dem Abschluss von Mietverträgen wird heute gerne mal eine Auskunft (oder auch einige mehr) bei den sog. Schuldnerkarteien eingeholt (bzw. lässt man gleich von den 'Bewerbern' einholen und vorlegen).

GEZ-Verweigerung, Creditreform, ...

Zitat
eben wollte ich bei ... (einem meiner Großhändler) eine Bestellung abgeben, und mir wurde mitgeteilt dass mein Konto dort vorläufig gesperrt wäre.

Auf Nachfrage druckste man herum, - ich hätte wohl offene Rechnungen - was Unsinn ist, da ich immer Sconto ziehe.

Der Mitarbeiter befragte dann die Buchführung - tja, und es kam heraus dass man mein Konto "sperren musste" - weil Creditreform mitgeteilt hätte, ich stünde im Schuldnerverzeichnis, und da gehe man kein Risiko ein.

Ich stehe drin, korrekt, seit ich den "Offenbarungseid" wegen der GEZ verweigerte (2015), und drei Verfahren vor Gerichten gegen die GEZ verlor.

Aber nur deswegen, denn anonsten bin ich Schuldenfrei.


Wie schnell so ein Eintrag geht weiss ich nicht, man muss aber wohl schon etwas länger Geld schuldig bleiben.

Aber wenn wegen diesem Krempel praktisch Geschäftsbeziehungen gekündigt werden, und das in diesem Fall vermutlich auch deswegen, weil dem Geschäftspartner eben nur ein Teil der Info gegeben wurde, dann wird es haarig.

Und die Ausrede mit dem Datenschutz erinnert mich gerade an eine halbwegs aktuelle Fernsehwerbung, bei der einer wegen 2,60 wie ein Berserker durch die Wand bricht. Ungefähr so sehe ich die Verhältnismässigkeit.

 
Spitze Feder
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RE: David gegen Goliath

#3 von Spitze Feder , 12.01.2018 17:20


In
Zukunft wird es das Problem mit der Teilinfo wohl weniger geben, da darf man mit 'berechtigtem Interesse' das Konto genauestens durchwühlen:

Amazon und Co wissen, wie hoch Ihre Miete ist

Zitat
alle Kontodaten der letzten 90 Tage abrufen - und so auch erfahren, ob man seine Miete zahlt, von wem man ein Gehalt bekommt, oder wie viele Schulden man hat


Allerdings wird man gegen die Forderung nach Preisgabe sämtlicher Daten wieder mal nichts machen können, denn wenn man die verweigert wird selbstverständlich das Schlimmste angenommen.

Und auch der Staat will sich da natürlich nicht lumpen lassen:

Staat greift massiv auf private Kontodaten zu – Kritiker: Vorgehen hat nichts mit „Terrorbekämpfung“ zu tun

Zitat
Finanzämter, Jobcenter und Gerichtsvollzieher stellten im vergangenen Jahr 692.166 Mal Kontoabfragen
...
Das sei ein Anstieg um 330.000

oder fast eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres, oder fast schon eine Abfrage bei etwa einem Prozent der Bevölkerung.

Wen wundert es da, dass einige Menschen sich zumindest beim Ausgeben des Geldes nicht permanent auf die Finger bzw. in den Geldbeutel schauen lassen wollen ?

Aber auch das macht einen - na was wohl ?

Verdächtig !

 
Spitze Feder
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