RE: Gesetzesänderungen

#1 von Spitze Feder , 03.01.2017 01:54


„Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus Strafgesetzbuch gestrichen: § 80 StGB geändert ab 01.01.2017


Zitat von Alter Paragraph
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“



Neuer Paragraph, jetzt im Völkerstrafgesetzbuch:

§ 13 Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.


Interessant finde ich v.a. Satz 4, das schränkt die Zahl der tatsächlich zu Belangenden doch ganz erheblich ein.

 
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RE: Gesetzesänderungen

#2 von Lord Whisper , 12.01.2017 21:33

Zitat von schwma2033
Interessant finde ich v.a. Satz 4, das schränkt die Zahl der tatsächlich zu Belangenden doch ganz erheblich ein.



Genau darin liegt die Verbesserung. Es führt nur die Hauptverantwortlichen zum "Galgen", nicht aber die kleinen Krieger die auf Befehle reagieren müssen.

Folgende Situation: Ein Operator erhält den Befehl mit Hilfe einer Drohne, einem Staatsoberhaupt die Lichter auszuknipsen und im Anschluß mit der Drohne eine Radarstation zu vernichten. Der Operator kann zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, ob er eine Angriffshandlung ausführt oder ob er auf einem erfolgten Angriff reagiert.

 
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RE: Gesetzesänderungen

#3 von Spitze Feder , 12.01.2017 23:30

Zitat von Lord Whisper

Zitat von schwma2033
Interessant finde ich v.a. Satz 4, das schränkt die Zahl der tatsächlich zu Belangenden doch ganz erheblich ein.


Genau darin liegt die Verbesserung. Es führt nur die Hauptverantwortlichen zum "Galgen", nicht aber die kleinen Krieger die auf Befehle reagieren müssen.

Folgende Situation: Ein Operator erhält den Befehl ...



Solche Leute wurden auch bisher nur in Ausnahmefällen belangt, und das ist auch gut so.

Aber wer jetzt aussen vor ist, das sind die ganzen Parlamentarier, die eigentlich die Aufgabe hätten, ihre Regierung im Extremfall etwas zu bremsen. Eine wirkliche Kontrolle haben sie aber nur als Kollektiv, und da das Gesetz sich auf den einzelnen bezieht sind sie alle fein raus - zumindest theoretisch.

 
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RE: Gesetzesänderungen

#4 von Spitze Feder , 22.06.2017 21:12


Änderung des Grundgesetzes: Bundestag beschließt Verbot der Parteienfinanzierung für NPD

Zitat
Nach dem Gesetzespaket sollen generell Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen“ und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren, nicht länger Staatshilfen erhalten


Das ist soweit nur konsequent, und man muss sich wundern, dass das nicht bereits früher gemacht wurde. Wundern muss man sich aber auch, dass dieses Verhalten als Partei weiterhin erlaubt bleibt, nur die Unterstützung wird gekappt. Mit einem potenten Financier wäre also einiges möglich.

Und man darf gespannt sein, wer ausser der NPD ev. noch in den 'Genuss' der Regelung kommt, und ob dazu ausnahmsweise auch mal 'linke' Parteien gehören könnten. Sowieso ist es interessant, dass man wieder mal nur 'Parteien' bearbeitet hat - dieser Staat unterstützt ja ungezählte Organisationen, die offen auf seine Zerstörung hinarbeiten.

Überwachungsgesetz im Parlament: So trickst die Koalition die Öffentlichkeit aus

Da darf man wohl beruhigt davon ausgehen, dass die technologischen Möglichkeiten heute schon weitgehend genutzt werden. Man muss ja nicht alles an die grosse Glocke hängen. Wer sich mit 'interessanten' Themen beschäftigt, dem sagen Verhalten und Datenströme seines Rechners oft schon genug.

 
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RE: Gesetzesänderungen

#5 von Spitze Feder , 20.12.2019 23:41

Kleiner Überblick ohne weitere Diskussion - was nicht heisst, dass das alles harmlos wäre:

Das ändert sich im nächsten Jahr – Von Mindestlohn und Hartz-IV bis zur Kassenbonpflicht



Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.

(Jean-Jacques Rousseau) - - -
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(Silver Shield)

 
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