RE: Saubermänner & ihre Angelegenheiten ...

#1 von Spitze Feder , 13.05.2018 08:36


Kann
/ darf / soll / muss man(n) Saubermann eigentlich gendern ? Ach, egal:

Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf keine Kinder mehr zum Geldeintreiben benutzen

Die deutsche Umwelthilfe ist der Verein, der deutsche Dieselmotoren (zumindest in Autos) am liebsten sofort verbieten würde.

Zitat
Die Deutsche Umwelthilfe schickte regelmäßig Kinder im Alter zwischen 11 bis 13 Jahren an die Haustüren.


Und damit die Sache richtig offiziell ist (und der Verein ist m.W. relativ klein, die Kinder der Mitgliederx reichen da nicht), geht man an die Schulen:

Zitat
am Bodensee ... wo Schüler des Friedrich-Hecker-Gymnasiums Radolfzell mit Spendenbüchsen Haushalte abklapperten. In Radolfzell befindet sich auch der Sitz der Deutschen Umwelthilfe.

Ein Bürger beschwerte sich über die sammelnden Kinder

und dann wurde es peinlich:

Zitat
die Schulaufsicht wies die Schulleitung auf die Rechtslage hin, die Sammlung wurde abgebrochen. Sie war nicht genehmigt und wird laut Regierungspräsidium Freiburg auch nicht genehmigt


Sowas aber auch. Kann einem als Anfänger schon mal passieren:

Zitat
Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe gibt es diese Aktionen seit über 40 Jahren

und einen kleinen Teil des gesammelten Geldes dürfen die Schulen dann auch behalten (darum machen die wohl wider besseres Wissen mit).

Ja, es ist immer wieder schön, wenn einem Leute erklären wollen, was gut und richtig ist, und sich selbst äusserst fragwürdig verhalten.

Und da mir die Umwelt nicht nur als Geschäftsmodell etwas wert ist nehme ich das (nicht nur diesem Verein) doppelt übel.

 
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RE: Saubermänner & ihre Angelegenheiten ...

#2 von Spitze Feder , 18.12.2019 23:02


Maßlosigkeit bei der Awo: Luxusschlitten, Filz und Traumgehälter


Fangen wir ganz unten an (natürlich nicht bei denen, die tatsächlich Arbeit verrichten, is' kla', ne' ?):

Zitat
... Ein erstaunliches Gehalt kassiert auch der Pressesprecher der Awo Frankfurt, der nach Angaben des "Hessischen Rundfunks" noch an der Hochschule Darmstadt studiert. Sein Monatsverdienst lag demnach im September 2018 bei 7825 Euro brutto, zuzüglich Dienstwagen ...


Student mit knapp 8.000,- monatlich plus Dienstwagen, das kann man aushalten. Und von den Beutegreifern bei der AWO im Rhein-Main-Gebiet scheint das noch mit der Harmloseste zu sein.

Der Artikel lohnt sich, aber bitte mit einigem Abstand zur letzten Mahlzeit lesen, und je nachdem die Magensäurehemmer nicht vergessen.



Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.

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RE: Saubermänner & ihre Angelegenheiten ...

#3 von Spitze Feder , 19.12.2019 23:12


K
leinere Fische, dafür aber ganze Schwärme: Abmahnanwälte.

Wirtschaft mahnt Fortschritte beim Kampf gegen Abmahnmissbrauch an

Die Idee, statt eines ausgewachsenen Rechtsstreites ein weitgehend formloses und preiswerteres Verfahren zu etablieren, war ja erstmal nicht schlecht. Leider zeigte sich schon vor langer Zeit nicht nur das prinzipielle Missbrauchspotential, sondern auch das in vielen Fällen unverhältnismässige Kostenrisiko der Abgemahnten.

Auch schon seit langer Zeit kämpft die Politik um eine Verbesserung der Lage - oder tut zumindest so. Haben Abmahnanwälte eigentlich eine Lobby ?



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RE: Saubermänner & ihre Angelegenheiten ...

#4 von Spitze Feder , 07.01.2020 21:56


W
o irgendwie das Etikett 'sozial' draufklebt lässt es sich offensichtlich gut kassieren - nicht nur über Gehälter, auch über Honorare:

2.000 Euro? 182.000 Euro!
Die wundersame Honorarvermehrung bei der AWO


Was man mit dem Geld alles Gutes tun kann, wie lange die 'Kunden' solcher Vereine mit einer solchen Summe haushalten müssen (falls sie überhaupt auf solche Summen kommen, das kann bei relativ Gesunden Jahrzehnte dauern) ... aber an einer Einzelzahlung darf man sich nicht aufhängen, auch wenn sie sechsstellig ist:

Zitat
... Auf eine aktuelle Nachfrage des hr antwortet AWO-Pressesprecher Johannes Frass gereizt: "Die isolierte Betrachtung irgendwelcher herausgegriffener Details ist für einen geordneten Aufklärungsprozess nicht zielführend."


Und an den richtigen Quellen sitzt das Geld locker, und wird auch nach Möglichkeit nicht reklamiert:

Zitat
... hätte die Sozialdezernentin alle Verträge mit der AWO kündigen müssen. Stattdessen habe die CDU-Politikerin einen fragwürdigen Aufhebungsvertrag mit der AWO geschlossen.

Forderungen nach Rückzahlung überhöhter Rechnungen schließe die Vereinbarung aus ...


Schon fast schade, dass man neben dem Verzicht auf das Geld nicht auch gleich eine strafrechtliche Immunitätserklärung abgeben kann, aber dieser Weg ins ultimative Schlaraffenland hätte wohl bisher nicht einmal vor dfutschen Gerichten Bestand.



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